Burger-Verbot abgewendet

Weil die Tier- und Fleischindustrie ihre Umsätze schwinden sah, versuchte sie über ihre Lobbyisten in den vergangenen Jahren in der Politik Stimmung gegen die innovativen Produzenten von Fleischalternativen zu machen. Ihr Ziel: Marken wie Wheaty sollte es nicht mehr erlaubt sein, Bratstücke mit Bezeichnungszusätzen wie Steak, Burger, Wurst oder Schnitzel zu deklarieren. Angeblich würden Verbraucher so in die Irre geführt, liefen Gefahr, „aus Versehen“ zum Beispiel eine vegane Wurst oder einen Fleischsalat ohne Fleisch zu essen. Was jahrzehntelang beim Fleischkäse, der Bärchen- oder Teewurst niemanden interessiert hatte, sollte nun plötzlich auf der anderen Seite für Verbraucher wichtig sein.

Der Streit erscheint absurd, hat aber handfeste, wirtschaftliche Gründe. Die Umsätze der Fleischindustrie sind rückläufig, vegane und vegetarische Produkte verkaufen sich immer besser. Ende Oktober hatte die Agrarlobby einen Gesetzentwurf zur Abstimmung im EU-Parlament platziert. Die Abgeordneten sollten entscheiden, dass Veggie-Produkte nicht mehr wie ihre Fleisch-Äquivalente bezeichnet werden dürfen. Unser beliebter „Vegan Superhero Burger“ etwa hätte dann zukünftig nur noch als zum Beispiel „vegane Bratscheibe“ bezeichnet werden dürfen, unsere „Vegane Chorizo-Bratwurst“ als „Bratrolle mit andalusischer Würzung“. Zusammen mit anderen betroffenen Herstellern forderten wir die EU-Parlamentarier dazu auf, nicht für ein Verbot von Begriffen wie „Burger“ oder „Wurst“ für pflanzliche Produkte zu stimmen.

Zum Glück haben die Abgeordneten hier Vernunft gezeigt und die Zeichen der Zeit erkannt: Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgeschmettert und wir dürfen unsere Produkte weiterhin mit Namen versehen, die unseren Kunden die Auswahl erleichtern. Eine gute Entscheidung für eine umweltfreundliche, gesunde und tierleidfreie Ernährung – geht doch, liebe EU!