Kommt jetzt das Burger-Verbot?

Die Fleischlobby versucht seit Jahren, Bezeichnungen wie „Burger“, „Wurst“ oder „Schnitzel“ für ihre Produkte schützen zu lassen. Kommt nun ein EU-weites Verbot? Darüber stimmt das Europäische Parlament in der Sitzungswoche zwischen 19. und 22. Oktober ab! Am 1. April hatte der Agrarausschuss des Parlaments eine Gesetzesvorlage beschlossen, die vorsieht, dass sich auf „Fleisch“ beziehende Begriffe ausschließlich für „die zum Verzehr geeigneten Teile des Tieres“ gebraucht werden dürfen. Zusätzlich wären fortan dann auch auf Milch bezogene Begriffe wie zum Beispiel „Käsealternative“ nicht mehr erlaubt! Die Fleischindustrie sei offensichtlich „in Panik, weil sich junge Menschen vom Fleischessen abwenden“, kommentierte Molly Scott Cato, eine britische grüne Europaabgeordnete und Mitglied des Agrarausschusses ist, die Abstimmung. In Wahrheit werden die Konsumenten von der aktuellen Kennzeichnungspraxis natürlich nicht in die Irre geführt, wie auch eine Umfrage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zeigt. Die vegetarische oder vegane Eigenschaft wird in aller Regel deutlich auf den Verpackungen kommuniziert, so dass niemand ein „veganes Schnitzel“ für ein fleischhaltiges Lebensmittel hält.

Wir fordern dazu auf, die Petition „Stoppt das Veggie-Burger-Verbot“ zu unterzeichnen – 150.000 Unterschriften sind derzeit schon fast erreicht! Zusammen mit anderen betroffenen Herstellern haben wir den EU-Parlamentariern, die abstimmen werden, außerdem einen Brief geschickt, in dem wir unsere Sichtweise dargelegt und sie aufgefordert haben, nicht für das Verbot zu stimmen! Hier der Brief im Wortlaut:

An: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik darf die Verschiebung hin zu einer mehr pflanzenbasierten Ernährung nicht erschweren

Wir schreiben Ihnen, um unsere große Besorgnis über die vorgeschlagenen Änderungen des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (CMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse (2018/0218 COD) zum Ausdruck zu bringen, über die im Plenum als Teil des Reformpakets der Gemeinsamen Agrarpolitik abgestimmt werden soll.

Seit über einem Jahr arbeitet der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung an seinem Bericht zur GAP-Reform. Während dieser Zeit haben sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament den Maßnahmen gegen den Klimawandel größere Aufmerksamkeit geschenkt und wir haben die Veröffentlichung der „Farm to Fork“-Strategie erlebt. Obwohl wir all die harte Arbeit anerkennen, die in die Erstellung des AGRI-Berichts geflossen ist, haben wir dennoch ernsthafte Bedenken hinsichtlich zweier Änderungsanträge, die in diesen Bericht aufgenommen wurden.

In seiner jetzigen Fassung enthält dieser einen Änderungsantrag (Änderungsantrag 165), der weithin akzeptierte und gebräuchliche Begriffe wie „veganer Burger“ oder „vegetarisches Schnitzel“ verbieten würde. Ein weiterer Änderungsantrag (Änderungsantrag 171) würde die Benennung von Milchalternativen weiter einschränken, indem Begriffe wie „nach Joghurtart“, „Alternative zu Käse“ oder „Butterersatz“ zur Beschreibung von Milchalternativen auf pflanzlicher Basis verboten würden.

In der „Farm to Fork“ -Strategie heißt es ausdrücklich, dass „die Umstellung auf eine stärker pflanzlich basierte Ernährung […] nicht nur das Risiko lebensbedrohlicher Krankheiten, sondern auch die Auswirkungen des Ernährungssystems auf die Umwelt verringern wird“. Die Kommission hat auch den Wunsch geäußert, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, „sich für nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden“ und „die Wahl einer gesunden und nachhaltigen Ernährung zu erleichtern“. Wir sind absolut überzeugt, dass ein Teil der Erreichung dieses Ziels darin besteht, es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht zu machen, alternative Produkte auf pflanzlicher Basis zu erkennen. 

Auch wenn wir nachdrücklich darauf hinweisen wollen, dass die vorgeschlagenen Beschränkungen unnötig und unverhältnismäßig sind, gibt es weit weniger restriktive Alternativen, die die Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten würden, ohne die Ziele der EU für ein gesundes und nachhaltiges Lebensmittelsystem zu gefährden.

Beispielsweise könnte eine angemessene Lösung voraussetzen, dass entsprechende Kennzeichnungen auf den pflanzlichen Charakter der Alternativprodukte hinweisen müssen. So wäre die Bezeichnung „Würstchen“ weiterhin einem Fleischprodukt vorbehalten, aber ein „veganes Würstchen“ könnte für eine pflanzliche Alternative genutzt werden, da diese Bezeichnung die pflanzliche Eigenschaft ausweist. In der Tat könnte eine solche Kennzeichnung den Konsumentinnen und Konsumenten zusätzliche Klarheit verschaffen und ihnen helfen, eine informierte Lebensmittelauswahl zu treffen

Wir fordern Sie daher respektvoll auf, die Änderungsanträge 165 und 171 des Berichts über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse (2018/0218 COD) abzulehnen, über die auf der zweiten Plenarsitzung im Oktober 2020 abgestimmt werden soll.

Sollte ein vernünftiger, alternativer Änderungsvorschlag vorgelegt werden, der die Verwendung von Bezeichnungen für Fleisch und Milchprodukte für Produkte auf pflanzlicher Basis erlaubt, solange diese durch entsprechende Vermerke eindeutig gekennzeichnet sind, empfehlen wir Ihnen, diesen zu unterstützen. Dies würde auch die Kohärenz zwischen der GAP-Reform und der „Farm to Fork“-Strategie erhöhen.

Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Rücksichtnahme. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.