Verbotspolitik: Es geht um die Wurst

Eine Wurst ist eine Wurst – aber darf sie auch vegan sein? Das EU-Parlament hat am 8. Oktober entschieden, dass Begriffe wie „Wurst“ oder „Burger“ künftig nur noch Fleischprodukten vorbehalten sein sollen. Die Entscheidung ist nicht endgültig: Sie muss noch durch den Rat der Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission bestätigt werden, bevor sie gesetzlich wird. Doch als Hersteller pflanzlicher Alternativen stehen wir bereits jetzt in der Verantwortung, klar Stellung zu beziehen. Klaus Gaiser, Erfinder der Seitan-Wurst, kritisiert den Beschluss scharf.

Mit 355 zu 247 Stimmen fiel die Mehrheit der konservativen und rechten Fraktionen für das Vorhaben. Wir werten diesen Schritt nicht nur als Angriff auf die Vielfalt pflanzlicher Ernährung, sondern auch als deutliches Beispiel für die Einflussnahme der Fleischlobby auf politische Entscheidungen. Die Imitation von Fleisch durch Weizeneiweiß ist kein Neuzeit-Trend, sondern eine bereits 1500 Jahre alte, originär vegetarische Tradition, die ihren Ursprung unter buddhistischen Mönchen in China hat. Klaus Gaiser lernte die Herstellung von Seitan im Zuge von Studienreisen in Asien in den 1970er Jahren und war vor 32 Jahren der erste, der Würste auf Basis von Weizeneiweiß, wie sie heute in jedem Supermarkt erhältlich sind, in den deutschen Naturkosthandel einführte.

Wurst ist nicht vegan?

Die Abstimmung in Straßburg war Teil eines Gesetzespakets, mit dem die EU eigentlich die Position von Landwirten in den Verhandlungen über Preise in Supermärkten stärken will. Die Initiative für das Verbot wurde maßgeblich von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) unterstützt. Die französische Abgeordnete Céline Imart, selbst ehemalige Landwirtin, führte den Antrag an. Sie argumentierte, dass die Verwendung von Begriffen wie „Wurst“ oder „Burger“ für pflanzliche Produkte die Verbraucher verwirre und den traditionellen Fleischproduzenten schade. Unterstützung erhielt sie auch von Bundeskanzler Friedrich Merz, der betonte: „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan.“

Dabei sind Verbraucher heutzutage bestens in der Lage, zwischen pflanzlichen und tierischen Produkten zu unterscheiden. Studien und Umfragen zeigen, dass die meisten Menschen Begriffe wie „veganer Burger“ richtig einordnen, solange das Label transparent ist. Eine Umfrage der Europäischen Verbraucherorganisation aus dem Jahr 2020 beispielsweise ergab, dass die Mehrheit der Verbraucher mit solchen Bezeichnungen vertraut ist und keine Verwirrung darüber besteht, dass es sich um pflanzliche Produkte handelt. Namen für Alternativprodukte, die sich an denen ihrer Vorbilder orientieren, helfen Menschen zu verstehen, was sie kaufen – besonders, wenn sie auf pflanzliche Alternativen umsteigen.

Lobbypolitik

Hinter der Gesetzesinitiative stehen mächtige wirtschaftliche Interessen. Seit Jahren versucht die Fleischbranche, etablierte Produktnamen exklusiv für sich zu beanspruchen – aus Sorge, pflanzliche Alternativen könnten ihren Absatz schmälern. Frankreich hatte ein vergleichbares Gesetz bereits 2018 schon einmal umgesetzt – mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro bei Verstößen.

„Wer hätte gedacht, dass eine Seitan-Wurst die Fleischindustrie ins Schwitzen bringt?“, kommentiert Klaus Gaiser ironisch. „Schon in der Vergangenheit hatten wir mit ähnlichen Vorstößen zu kämpfen: 2016 drohte uns der ‚Herkunftsverband Thüringer Rostbratwurst‘ mit Klage – ‚Justiz-Streit um die Veggie-Wurst‘ titelte die Bild-Zeitung damals –, 2019 wurde im EU-Parlament schon einmal ein Namensverbot versucht. Damals starteten wir zusammen mit anderen Herstellern eine Petition dagegen, und das Verbot konnte noch abgewendet werden.“

Die jetzige Entscheidung des EU-Parlaments sieht er als einen Rückschritt – „nicht nur für die pflanzliche Ernährung und für den Verbraucherschutz, sondern für den gesunden Menschenverstand“, so Gaiser, und weiter: „Statt Innovation zu fördern, versucht man, mit künstlichen Sprachregelungen die Realität im Supermarkt zu zensieren. Die Menschen wissen genau, was sie kaufen – sie brauchen kein Sprachverbot, sondern einfach ehrliche Informationen.“

Wir lehnen ein solches Verbot natürlich nach wie vor ausdrücklich ab. Sollte die Gesetzgebung greifen, werden wir weiterhin alles daransetzen, dass unsere Produkte unter bekannten Bezeichnungen bestehen bleiben. Wenn nötig, suchen wir nach kreativen Alternativen – aber nicht auf Kosten der Klarheit und Identität. Für uns ist klar: Eine Wurst kann selbstverständlich auch vegan sein – und das sollte sie auch bleiben.

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