EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Dass Wälder weltweit sehr unter Abholzung leiden und dadurch der Klimawandel vorangetrieben sowie ein wichtiger Teil unserer Biodiversität gefährdet wird, ist mittlerweile weit bekannt und medial präsent. Der mit Abstand größte Teil der Abholzung findet für die Erschließung neuer landwirtschaftlicher Flächen statt, vor allem in tropischen und subtropischen Ländern mit großen Regenwäldern. Ein nicht unerheblicher Teil der auf diesen Flächen angebauten Erzeugnisse wird in die EU exportiert und hier verbraucht. Somit stellt die EU mit Importen aus Ländern mit Waldflächen einen wichtigen Treiber für die Abholzung auf diesen Flächen dar. Dies hat die EU-Kommission erkannt und die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten erlassen, nachdem das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit zugestimmt hat.

Mit der Verordnung werden neue unternehmerische Sorgfaltspflichten verankert. Diese betreffen den Handel mit Holz, Soja, Palmöl, Rindern, Kaffee, Kakao und Kautschuk sowie daraus hergestellten Erzeugnisse. Diese dürfen nur dann in der EU gehandelt, importiert oder exportiert werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Das bedeutet, dass sie nicht auf Flächen produziert worden sein dürfen, auf denen nach dem 31. Dezember 2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Die Verordnung tritt Ende 2024 beziehungsweise, für Kleinst- und Kleinunternehmen, Mitte 2025 in Kraft.

Wir achten schon immer auf entwaldungsfreie Lieferketten. Unser Firmenversprechen lautet: Für die Gewinnung unserer Rohstoffe findet keine Naturraumzerstörung statt; weder werden Urwälder dafür abgeholzt, noch Menschenrechte verletzt, noch werden lange Transportwege in Anspruch genommen. Auf Palmöl haben wir schon immer verzichtet. Unseren Hauptrohstoff Weizen beziehen wir möglichst aus der Nähe. Das Buchenholz zum Räuchern unserer Würste stammt aus Deutschland. Auch die in manchen Wheaty-Produkten verwendete Sojasauce ist zertifiziert entwaldungsfrei.