Vor eineinhalb Jahren veröffentlichte die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) neue „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“. So sperrig wie der Titel des Leitsatzes waren auch die darin vorgesehenen neuen Verkehrsbezeichnungen für pflanzliche Fleisch- und Wurstalternativen – unsere vegane Salami beispielsweise sollte laut dem Leitsatz nur noch als „vegane Seitan-Wurst nach Art einer Salami“ gekennzeichnet werden dürfen. Aus Sicht der Produzenten waren die neuen Vorgaben kompliziert, unnötig und oft ungenau.
Wie auch einige andere betroffene Hersteller kritisierten wir die neuen Vorgaben daher – natürlich nicht, ohne dass wir uns zuvor genau mit ihnen beschäftigt hätten. So waren wir beispielsweise mit dabei, als sich im letzten Jahr in Berlin verschiedene Experten aus der Lebensmittelwirtschaft trafen, um sich über die neuen Leitsätze auszutauschen – der Workshop kam zum Ergebnis, dass eklatante Unsicherheiten bestanden, was deren Umsetzbarkeit angeht.
Zusammen mit anderen Herstellern beantragten wir deshalb entsprechende Änderungen – mit Erfolg: „Der Ende 2018 publizierte Leitsatz ist krachend gescheitert; er bedarf einer Generalüberholung“, berichtet die Lebensmittel-Zeitung (LZ) jetzt. Die Hersteller fordern einfachere Verkehrsbezeichnungen; außerdem wollen die Veggie-Unternehmen weg vom „Ähnlichkeitskriterium“: Ein Produkt dürfe, so sehen die Leitsätze es vor, nur noch dann nach seinem Vorbild aus Fleisch benannt werden, wenn „eine weitgehende sensorische Ähnlichkeit zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs besteht“. „Wie sich diese ermittelt, weiß keiner so recht“, kommentiert die LZ. Auch wir werden im Artikel zitiert, es heißt dort: „Mangels Klarheit und Handhabbarkeit wenden die Hersteller das Regelwerk weitgehend noch nicht an. Bisher kommen einige von ihnen glimpflich davon. ‚Der Landkreis Tübingen beanstandete unsere rund zehn Jahre alte Deklaration ‚Vegane Bauernknacker‘. Auf unseren Widerspruch hin teilte die Behörde mit, dass sie die LeitsatzÄnderung abwartet und in sechs Monaten erneut prüfen wolle‘, erklärt Oliver Frehse, PR Manager, Topas GmbH.“ Wir hoffen, dass eine Beanstandung nach der Revision der Leitsätze nicht mehr nötig sein wird.